Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 80 mm – Gelenkfuss

Der Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 80 mm – Gelenkfuss ist ausgelegt für Tragkräfte bis maximal 1000 kg pro Fuss. Er besteht aus einer Gewindestange mit Kugelgelenk und kann sich daher gut an Bodenunebenheiten anpassen.

Beschreibung

Der Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 80 mm – Gelenkfuss ist in der unten stehenden Ausführung erhältlich.

Artikel-
bezeichnung
Gewinde x L2 D Länge L SW Bolzentyp Tragkraft
mm mm mm kg
S80M8x50S M8 x 50 28 78 14 2 1000
S80M8x70S M8 x 70 28 98 14 2 1000
S80M10x50S M10 x 50 28 78 14 2 1000
S80m10x70S M10 x 70 28 98 14 2 1000
S80M10x125S M10 x 125 28 153 14 2 1000
S80M12x50S M12 x 50 28 78 14 2 1000
S80M12x70S M12 x 70 28 98 14 2 1000
S80M12x125S M12 x 125 28 153 14 2 1000
S80M16x70S M16 x 70 28 98 14 4 1000
S80M16x120S M16 x 120 28 148 14 4 1000
S80M16x160S M16 x 160 28 188 14 2 1000

Eine Übersicht über alle Maschinenfüsse finden Sie hier.

Fussteller

  • verstärktes Polyamid
  • schwarz

 

Gewindestange mit Kugelgelenk

verzinkter Stahl

 

Maschinenfuss für Montagetische und andere Verwendungen

Auch unter der Bezeichnung Nivellierfuss oder Stellfuss bekannt, gilt der Maschinenfuss als eine der innovativsten Zubehörteile zur Verankerung von Montagetischen, Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen. Nicht nur die zuverlässige und dauerhafte Verankerung tritt hier in den Vordergrund, sondern ebenso die hohe Präzision und Wirtschaftlichkeit bei der Montage. Da Maschinenfüsse unabhängig funktionierende und wiederverwendbare Einheiten darstellen, kommt dieser Vorteil besonders in Bereichen wechselnder Betriebseinrichtungen zum Tragen. Dies trifft zu, wenn Fertigungsabläufe sich verändern oder saisonal wechselnde Produkte den Produktionsablauf bestimmen. Der Montagetisch führt in dieser Hinsicht zwar oft ein wenig beachtetes Schattendasein, ist jedoch eine zentrale Einrichtung, die in Abhängigkeit zu einem reibungslosen Betriebsablauf steht.

Der Maschinenfuss als Universallösung

Unternehmen die darauf bedacht sind, immer die rationellste Dauerlösung anzuwenden, verwenden zur Aufstellung von Montagetischen und Betriebseinrichtungen als sichere Alternative einen Maschinenfuss, der in vielen Variationen angeboten wird. Besonders wirtschaftlich zeigen sich dabei Modelle, die keiner zusätzlichen Verankerung bedürfen. Für diesen Zweck können die Fussteller mit Antirutschsohlen ausgestattet werden, die hier für alle Tellergrössen zu Verfügung stehen.
Die Tellerdurchmesser reichen in vielen Abstufungen von 40 bis 123 Millimeter. Die Gewindestangen, auch als Stellschrauben bezeichnet, sind mit einer Druckplatte im Fuss aus hochfestem Kunststoff verankert. Neben verzinktem Stahl können die Stellschrauben auch aus nichtrostendem Edelstahl geliefert werden, was besonders in der Lebensmittelindustrie von Bedeutung ist.

Einsatz für Montagetische und Betriebseinrichtungen

Nichtverankerte Maschinenfüsse werden im Durchmesser, zur Erhöhung der Standfestigkeit, grösser gewählt als es das tatsächliche Belastungsgewicht erfordert. Die Grösse hängt dabei von der Art der Belastung und Beschaffenheit des Untergrundes ab. Ein Montagetisch oder Tische in der Fleischverarbeitung, die auf hartem Stein oder Beton ruhen, können demnach mit kleineren Tellerdurchmessern auskommen. Pflaster oder Holzböden benötigen hingen grössere Auflageflächen und somit grössere Durchmesser.
Montagetische sind oft, auch wenn die zu verarbeitenden Gegenstände nur einige Kilogramm wiegen, starken Stoss- und Schlagbelastungen ausgesetzt, welche kurzfristig Kräfte von ein oder mehreren Tonnen freisetzen. Auch sich ständig wiederholende Vibrationen können dazu führen, dass eine zuverlässige Standfestigkeit, ohne im Unterboden verankerte Ankerschrauben, auf Dauer nicht gegeben ist. Dies gilt besonders für Böden mit einer Neigung, wo als Ausgleich Gelenkfüsse zum Einsatz kommen. Zwar ist der Montagetisch so absolut exakt nivellierbar, hat jedoch ohne Verankerung den Drang, seine Position, der Neigung folgend, zu verlassen.

  • Die EORI-Nummer wird für Sendungen aus der Schweiz ins Ausland zwingend benötigt (ausgenommen sind öffentliche Institutionen). Die EORI-Nummer muss im jeweiligen Land bei den entsprechenden Behörden beantragt werden.