Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 110 mm – Gelenkfuss

Der Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 110 mm – Gelenkfuss ist ausgelegt für Tragkräfte bis maximal 1’800 kg pro Fuss. Er besteht aus einer Gewindestange mit Kugelgelenk und kann sich daher gut an Bodenunebenheiten anpassen. Der Fussteller ist zudem zur Fussbodenbefestigung vorbereitet mit einem Loch zum Ausstechen mit einem Durchmesser von 10.5 mm.

Beschreibung

Der Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 110 mm – Gelenkfuss ist in den unten stehenden Ausführungen erhältlich.

Artikel-
bezeichnung
Gewinde x L2 D Länge L SW Bolzentyp Tragkraft
mm mm mm kg
S110M12x50S M12 x 50 46 96 24 2 1800
S110M12x100S M12 x 100 46 146 24 2 1800
S110M12x150S M12 x 150 46 196 24 2 1800
S110M16x50S M16 x 50 46 96 24 2 1800
S110M16x100S M16 x 100 46 146 24 2 1800
S110M16x150S M16 x 150 46 196 24 2 1800
S110M20x100S M20 x 100 46 146 24 2 1800
S110M20x150S M20 x 150 46 196 24 2 1800
S110M20x200S M20 x 200 46 246 24 2 1800

Eine Übersicht über alle Maschinenfüsse finden Sie hier.

Fussteller

  • verstärktes Polyamid
  • schwarz
  • mit vorbereitetem Loch zum Ausstechen (Durchmesser 10.5 mm) für die Bodenbefestigung

 

Gewindestange mit Kugelgelenk

verzinkter Stahl

 

Maschinenfuss und Maschine

Maschinen sind in ihrer Funktion und Effektivität abhängig von einer sicheren Verankerung und präzisen Ausrichtung. Schon längst sind die Zeiten vorbei, in denen diese Bedingungen durch aufwendige Fundamentarbeiten und zeitraubende Nivellierungen mit Ausgleichsblechen in Verbindung mit einbetonierten Ankerschrauben erstellt werden mussten. Mithilfe einer hoch innovativen Entwicklung, in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts, konnten viele Anforderungen mit nur einem Maschinenelement auf besonders wirtschaftliche Art zusammengefasst werden. Unter der Bezeichnung Maschinenfuss kam ein Maschinenelement auf den Markt, welches nicht nur die Verankerung von Maschinen vereinfachte, sondern auch die stufenlose Nivellierung, selbst bei relativ ungünstigen Unterbodenverhältnissen. In Situationen mit geringer Beanspruchung, hinsichtlich Belastung und Vibration, kann oft auf eine Verankerung sogar verzichtet werden.

 

Der Maschinenfuss in verwendungsabhängigen Grössen und Ausführungen

Maschinenfüsse bestehen aus einem runden Fussteller aus hochbelastbarem Kunststoff und einer darin verankerten Gewindestange aus verzinktem Stahl oder massivem rostfreiem Edelstahl. In speziellen Situationen kann die Gewindestange auch exzentrisch angeordnet sein, wenn die vorgegebenen Umstände nur eine einseitige Befestigung zulassen. Eine andere Variante bilden Gelenkfüsse, die geeignet sind, Unebenheiten und Bodenneigungen von 10 Grad und mehr auszugleichen.

Grösse und Ausführung für Maschinenfüsse richten sich nach der zu erwartenden Belastung sowie der Bodenbeschaffenheit. Die Durchmesser reichen von 40 Millimeter bis 123 Millimeter. Für Gewindestangen stehen Gewindedurchmesser von M8 bis M24 zu Verfügung und mit Längen bis zu 200 Millimeter. Hinsichtlich der Belastbarkeit reicht das Feld vom kleinsten Fuss mit 500 kg bis zu 3500 kg beim grössten Fuss. Alle Fussteller können mit einer Antirutschsohle versehen werden.

Zur richtigen Auswahl des Maschinenfusses sind jedoch mehrere Faktoren zu beachten. So bedeutet geringe Belastung nicht in jedem Fall, dass hier ein kleiner Fussteller ausreicht. Je nach Unterbodenbeschaffenheit und wechselnder Belastung muss oft dennoch ein grosser Fussteller gewählt werden, der dann auch ohne Verankerung mit einer Antirutschsohle auskommt. Dafür stehen für grosse Fussteller auch Gewindestangen mit kleinen Durchmessern zur Verfügung.
Bei Maschinen und hochbelasteten Arbeitstischen ist besonders auf wechselnde Punktbelastung zu achten. Das Eigengewicht von Maschinenkonstruktionen ist zudem bei weitem nicht gleichmässig verteilt. Daher muss auch hier das Maschinengewicht und das der zu erwartenden Werkstücke bei allen Maschinenfüssen gesondert berücksichtigt werden.

  • Die EORI-Nummer wird für Sendungen aus der Schweiz ins Ausland zwingend benötigt (ausgenommen sind öffentliche Institutionen). Die EORI-Nummer muss im jeweiligen Land bei den entsprechenden Behörden beantragt werden.