Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 110 mm – Gelenkfuss
Der Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 110 mm – Gelenkfuss ist ausgelegt für Tragkräfte bis maximal 1’800 kg pro Fuss. Er besteht aus einer Gewindestange mit Kugelgelenk und kann sich daher gut an Bodenunebenheiten anpassen. Der Fussteller ist zudem zur Fussbodenbefestigung vorbereitet mit einem Loch zum Ausstechen mit einem Durchmesser von 10.5 mm.
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Beschreibung
Der Maschinenfuss Stahl verzinkt Durchmesser 110 mm – Gelenkfuss ist in den unten stehenden Ausführungen erhältlich.
Artikel- bezeichnung |
Gewinde x L2 | D | Länge L | SW | Bolzentyp | |
---|---|---|---|---|---|---|
mm | mm | mm | kg | |||
S110M12x50S | M12 x 50 | 46 | 96 | 24 | 2 | 1800 |
S110M12x100S | M12 x 100 | 46 | 146 | 24 | 2 | 1800 |
S110M12x150S | M12 x 150 | 46 | 196 | 24 | 2 | 1800 |
S110M16x50S | M16 x 50 | 46 | 96 | 24 | 2 | 1800 |
S110M16x100S | M16 x 100 | 46 | 146 | 24 | 2 | 1800 |
S110M16x150S | M16 x 150 | 46 | 196 | 24 | 2 | 1800 |
S110M20x100S | M20 x 100 | 46 | 146 | 24 | 2 | 1800 |
S110M20x150S | M20 x 150 | 46 | 196 | 24 | 2 | 1800 |
S110M20x200S | M20 x 200 | 46 | 246 | 24 | 2 | 1800 |
Eine Übersicht über alle Maschinenfüsse finden Sie hier.
Fussteller
- verstärktes Polyamid
- schwarz
- mit vorbereitetem Loch zum Ausstechen (Durchmesser 10.5 mm) für die Bodenbefestigung
Gewindestange mit Kugelgelenk
verzinkter Stahl
Maschinenfuss und Maschine
Maschinen sind in ihrer Funktion und Effektivität abhängig von einer sicheren Verankerung und präzisen Ausrichtung. Schon längst sind die Zeiten vorbei, in denen diese Bedingungen durch aufwendige Fundamentarbeiten und zeitraubende Nivellierungen mit Ausgleichsblechen in Verbindung mit einbetonierten Ankerschrauben erstellt werden mussten. Mithilfe einer hoch innovativen Entwicklung, in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts, konnten viele Anforderungen mit nur einem Maschinenelement auf besonders wirtschaftliche Art zusammengefasst werden. Unter der Bezeichnung Maschinenfuss kam ein Maschinenelement auf den Markt, welches nicht nur die Verankerung von Maschinen vereinfachte, sondern auch die stufenlose Nivellierung, selbst bei relativ ungünstigen Unterbodenverhältnissen. In Situationen mit geringer Beanspruchung, hinsichtlich Belastung und Vibration, kann oft auf eine Verankerung sogar verzichtet werden.
Der Maschinenfuss in verwendungsabhängigen Grössen und Ausführungen
Maschinenfüsse bestehen aus einem runden Fussteller aus hochbelastbarem Kunststoff und einer darin verankerten Gewindestange aus verzinktem Stahl oder massivem rostfreiem Edelstahl. In speziellen Situationen kann die Gewindestange auch exzentrisch angeordnet sein, wenn die vorgegebenen Umstände nur eine einseitige Befestigung zulassen. Eine andere Variante bilden Gelenkfüsse, die geeignet sind, Unebenheiten und Bodenneigungen von 10 Grad und mehr auszugleichen.
Grösse und Ausführung für Maschinenfüsse richten sich nach der zu erwartenden Belastung sowie der Bodenbeschaffenheit. Die Durchmesser reichen von 40 Millimeter bis 123 Millimeter. Für Gewindestangen stehen Gewindedurchmesser von M8 bis M24 zu Verfügung und mit Längen bis zu 200 Millimeter. Hinsichtlich der Belastbarkeit reicht das Feld vom kleinsten Fuss mit 500 kg bis zu 3500 kg beim grössten Fuss. Alle Fussteller können mit einer Antirutschsohle versehen werden.
Zur richtigen Auswahl des Maschinenfusses sind jedoch mehrere Faktoren zu beachten. So bedeutet geringe Belastung nicht in jedem Fall, dass hier ein kleiner Fussteller ausreicht. Je nach Unterbodenbeschaffenheit und wechselnder Belastung muss oft dennoch ein grosser Fussteller gewählt werden, der dann auch ohne Verankerung mit einer Antirutschsohle auskommt. Dafür stehen für grosse Fussteller auch Gewindestangen mit kleinen Durchmessern zur Verfügung.
Bei Maschinen und hochbelasteten Arbeitstischen ist besonders auf wechselnde Punktbelastung zu achten. Das Eigengewicht von Maschinenkonstruktionen ist zudem bei weitem nicht gleichmässig verteilt. Daher muss auch hier das Maschinengewicht und das der zu erwartenden Werkstücke bei allen Maschinenfüssen gesondert berücksichtigt werden.